Als Privatpraxis habe ich mich auf Behandlung von Privatpatienten (Selbstzahler) und Privat- bzw. Beihilfeversicherten Patienten spezialisiert.
Die Qualifikation zum Heilpraktiker, erlaubt es mir, Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Selbstzahler die Kosten hierfür selbst tragen müssen oder über eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bezuschusst werden können.
Meine Rechnungen werden gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker erstellt, die sie nach Behandlung von mir erhalten und bei Ihrer Privatversicherung einreichen können.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte rechtzeitig, bis 24 Stunden vor Termin, Bescheid.
Ein anderer Patient freut sich über den Termin.